Allergenschulung: Wann ist sie Pflicht und für wen?

Die Allergenschulung ist Pflicht, sobald ein Betrieb seine Gäste mündlich über Allergene informiert. Geschult sein müssen jene Personen, die der Betrieb für diese Auskünfte bestimmt hat. Die Schulung ist mindestens alle drei Jahre zu wiederholen, der Nachweis muss im Betrieb aufliegen.

Stand: 11. Oktober 2026 · Quellen am Ende der Seite

  • Bei Kontrollen der Lebensmittelaufsicht in der Praxis akzeptiert
  • Aufgebaut nach der österreichischen Leitlinie für die Personalschulung
  • Von Gastro-Profis erstellt – seit 2021 über 950 Personen geschult
  • Gültiger Schulungsnachweis für deine Hygienemappe

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Das Wichtigste in Kürze

  • ✔ Rechtsgrundlage ist die Allergeninformationsverordnung (BGBl. II Nr. 175/2014), in Kraft seit 13. Dezember 2014.
  • ✔ Betriebe mit offener Ware müssen über 14 Allergene informieren, schriftlich oder mündlich.
  • ✔ Mündlich geht nur mit geschultem Personal und einem gut sichtbaren Hinweis im Lokal.
  • ✔ Wiederholung der Schulung: mindestens alle 3 Jahre.
  • ✔ Schulungsnachweise müssen im Betrieb aufliegen und mindestens 3 Jahre aufbewahrt werden.

Wer über Allergene informieren muss

Jeder Betrieb, der nicht vorverpackte Lebensmittel abgibt. Das betrifft die gesamte Gastronomie und weit mehr:

  • Gasthäuser, Restaurants, Cafés und Bars
  • Imbiss, Würstelstand, Foodtruck und Marktstand
  • Bäckereien, Konditoreien, Eissalons und Feinkost
  • Frühstückspensionen und Hotels
  • Catering und Festveranstaltungen
  • Gemeinschaftsverpflegung wie Betriebsküchen, Pflegeheime, Schulen und Kindergärten

Schriftlich oder mündlich: du hast die Wahl

Österreich lässt beide Wege zu. Schriftlich heißt: Die Allergene stehen bei jedem Gericht, zum Beispiel als Buchstabencodes in der Speisekarte. Mündlich heißt: Der Gast fragt und bekommt die Auskunft vom Personal.

Für den mündlichen Weg gelten zwei Bedingungen. Erstens muss im Lokal gut sichtbar und lesbar darauf hingewiesen werden, dass die Information auf Nachfrage mündlich erhältlich ist. Zweitens darf die Auskunft nur geschultes Personal geben, und zwar während der gesamten Öffnungszeit. Die Grundlage der Auskunft ist auch hier eine schriftliche Aufstellung der Allergene je Speise im Betrieb.

Wer geschult sein muss

Der Betrieb bestimmt, wer Anfragen zu Allergenen beantwortet. Das kann die Inhaberin oder der Inhaber selbst sein, es können auch mehrere Personen sein. Genau diese Personen sind schulungspflichtig.

In der Praxis lohnt es sich, mehr als eine Person zu schulen. Ist die einzige geschulte Kraft krank oder im Urlaub, kann der Betrieb sonst keine zulässige mündliche Auskunft geben.

Was die Schulung enthalten muss

  • Warum die Allergeninformation wichtig ist: Was eine Allergie oder Unverträglichkeit ist und welche Folgen sie haben kann
  • Was allergische Reaktionen auslöst
  • Die 14 allergenen Stoffe nach Anhang II der EU-Verordnung 1169/2011
  • Wie die Allergeninformation im eigenen Betrieb abläuft und an den Gast weitergegeben wird

Die 14 Allergene

Über diese Stoffe und daraus hergestellte Erzeugnisse muss informiert werden. Die Buchstaben sind die in Österreich üblichen Kurzbezeichnungen:

CodeAllergenCodeAllergen
AGlutenhaltiges GetreideHSchalenfrüchte (Nüsse)
BKrebstiereLSellerie
CEierMSenf
DFischNSesam
EErdnüsseOSchwefeldioxid und Sulfite
FSojaPLupinen
GMilch (einschließlich Laktose)RWeichtiere

Wie oft und wie dokumentieren

Jede schulungspflichtige Person wiederholt die Schulung mindestens alle drei Jahre. Schulen dürfen interne Verantwortliche oder externe Fachleute mit dem nötigen Fachwissen. Die Nachweise müssen im Betrieb aufliegen und mindestens drei Jahre aufbewahrt werden.

Bei der Allergenschulung von team24.training bekommt jede Person nach dem Abschluss ihren persönlichen Schulungsnachweis per E-Mail. Den legst du zur HACCP-Mappe.

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Häufige Fragen

Quellen

Diese Seite fasst die Rechtslage in Österreich zusammen (Stand: 11. Oktober 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die verlinkten Vorschriften und die Auskunft deiner Lebensmittelaufsicht.

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